Änderungen der Förderrichtlinie zum Verfügungsfonds Grünau bis 31.12.2010

Im Zuge der Umsetzung der Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV-StBauE) erfolgte durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) als Bewilligungsstelle folgende Festlegung:

„Die Mittel des Verfügungsfonds sind vollständig für investive Maßnahmen einzusetzen.“

Die Verwendung des Verfügungsfonds ist damit erheblich eingeschränkt. Die Stadt Leipzig und der Quartiersrat sowie die Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Quartiersmanager sind bemüht, zur vorherigen, praxisnaheren Lösung zurückzukehren. Dies ist jedoch erst mit Vorlage einer neuen VwV-StBauE – frühestens im Jahr 2011 – möglich. Somit können in 2010 noch nicht gebundene Mittel nur in investive Maßnahmen fließen. Derzeitig beläuft sich die Maximalförderung pro Projekt auf 2.000 EUR. Da investive Maßnahmen oft ein größeres Finanz- und Fördervolumen benötigen, wird die Förderhöchstgrenze daher ab sofort von 2.000 EUR pro Projekt auf 5.000 EUR angehoben.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Erläuterungen im Anhang.
Diese Regelung gilt vorerst bis 31.12.2010. Wir bitten um Beachtung !