Seit geraumer Zeit beschäftigen sich verschiedene Akteure und Netzwerke mit der Erarbeitung eines Stadtteilprofils für Grünau, in dem Stärken und Potentiale von Grünau herausgearbeitet und weiterentwickelt werden sollen. Zu diesem möchte die Wohnungswirtschaft ein eigenes Teilprofil ein-bringen, um so die Entwicklungen für Grünau zu unterstützen und eigene Ideen und Ansichten zu verankern. Herr Rücker Foede als Vertreter der AG Wohnungswirtschaft stellte das Profil vor.
Am 1.1.2010 startete das Projekt: Koordinierungs-stelle Alphabetisierung im Freistaat Sachsen. Ziele des Projektes sind u.a. die Initiierung, Koordination und Ausbau von Alphabetisierungsmaßnahmen, Entwicklung von Qualitätsstandards sowie Durchführung von Veranstaltungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Pädagogen und Fachkräfte. Umsetzungsorte sind Chemnitz, Dresden, Leipzig und Plauen. Frau Herrmann, zuständig für die Region Leipzig, stellte das Projekt vor.
Im Zuge der Umsetzung der Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV-StBauE) erfolgte durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) als Bewilligungsstelle die Festlegung, dass die Mittel des Verfügungsfonds nur noch für investive Maßnahmen einzusetzen sind. Die Verwendung des Verfügungsfonds ist damit erheblich eingeschränkt. Die Stadt Leipzig und der Quartiersrat sowie die Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Quartiersmanager sind bemüht, zur vorherigen, praxisnaheren Lösung zurückzukehren. Dies ist jedoch erst mit Vorlage einer neuen VwV-StBauE – frühestens im Jahr 2011 – möglich. Somit können in 2010 noch nicht gebundene Mittel nur in investive Maßnahmen fließen. Derzeitig beläuft sich die Maximalförderung pro Projekt auf 2.000 EUR. Da investive Maßnahmen oft ein größeres Finanz- und Fördervolumen benötigen, wird die Förderhöchstgrenze daher ab sofort von 2.000 EUR pro Projekt auf 5.000 EUR angehoben. Weitere Details entnehmen Sie bitte den nachstehenden Erläuterungen im Anhang. Diese Regelung gilt vorerst bis 31.12.2010.
Download: 1283410159_Protokoll_39_Sitzung_16_08__10_HP.pdf
Download: 1282296099_Aenderung_Foerderrichtlinie_Verfuegungsfond_2010.pdf