Nachhaken beim Amt

Baumaßnahmen am Kulkwitzer See (Beitrag Stadtteilmagazin „Grün-As“ 5/2020)

Feriendorf Kulkwitzer See – Städebauliche Studie: Woltereck Fitzner / Grafik: Stadt Leipzig

Wir hatten ja im Märzheft schon die Thematik Baumaßnahmen am Kulkwitzer See angekratzt, damals jedoch eine für uns fast schon unverständliche Antwort bekommen (wir berichteten). Auf unsere Nachfragen hin trafen in der letzten Minute neue Formulierungen des Amts für Umweltschutz ein:

Was wird gebaut?

Die aktuellen Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der geplanten Entwicklung einer Ferienhausanlage durch die Bonava Deutschland GmbH innerhalb des festgesetzten SO 10. Diese soll etwa 50 Ferienhäuser mit den dazugehörigen Parkplätzen und notwendigen Erschließungsanlagen umfassen. Hierzu hat es erste Gespräche mit dem Projektentwickler gegeben. Darin wurde seitens bestätigt, dass die Anzahl der ca. 50 Ferienhäuser aus der Umsetzung der Vorgaben des B-Planes zum SO 10 resultiert (maximale Grundflächen der eingeschossigen Ferienhäuser von 60qm, zulässige GRZ 0,3). Aktuell wird seitens des Projektentwicklers an der zunächst erforderlichen Erschließungsplanung gearbeitet. Abstimmungen hierzu sind bislang mit der Verwaltung noch nicht erfolgt.

Wie wird und warum die kontinuierliche ökologische Funktionalität gewährleistet?

Mit den Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) wird die Funktionsfähigkeit der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte vor dem Eingriff durch Erweiterung, Verlagerung und/ oder Verbesserung der Habitate so erhöht, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Reduzierung oder einem Verlust der ökologischen Funktion der Lebensstätte kommt. Das Maß der Verbesserung ist dabei gleich oder größer als die zu erwartenden Beeinträchtigungen, so dass bei Durchführung des Eingriffs zumindest der Status quo erhalten bleibt. CEF-Maßnahmen sollten unmittelbar an dem betroffenen Bestand der geschützten Arten ansetzen und unterscheiden sich insoweit klar von den Vermeidungsmaßnahmen, die am Projekt ansetzen.

Welche „entsprechenden Biotopentwicklungsmaßnahmen“ sind gemeint?

=> Maßnahmen für den Neuntöter
Der Neuntöter besiedelt gut überschaubares, sonniges Gelände, welches offene Bereiche mit niedrigem Bewuchs im Wechsel mit verspregten Hecken oder Gehölzen mit weniger als 50 % Deckung aufweist. Als Warten zur Ansitzjagd und Revierbeobachtung sowie als Neststandorte benötigt er ein bis drei Meter hohe Sträucher. Hierbei werden Dornensträucher wie Schlehen, Weißdorne und Rosen-Arten bevorzugt. Aus diesem Grund werden Halboffenlandschaften mit Anpflanzung von Dornensträuchern auf den CEF-Flächen am Kulkwitzer See entstehen.

=> Maßnahme für die Zauneidechse
Zauneidechsen sind bezüglich ihrer Lebensraumstrukturen anthropogen orientierte Lebewesen. Sie besiedeln Magerbiotope wie trockene Waldränder, Bahndämme, Heideflächen, Dünen, Steinbrüche, Kiesgruben, Wildgärten und ähnliche Lebensräume mit einem Wechsel aus offenen, lockerbödigen Abschnitten und dichter bewachsenen Bereichen. In kühleren Gegenden beschränken sich die Vorkommen auf wärmebegünstigte Standorte. Wichtig sind auch Elemente wie Totholz und Altgras. Auf einer Fläche von knapp 2 ha werden Verbesserungen der Habitatbedingungen für die Zauneidechse umgesetzt. Dabei werden auf der CEF-Fläche jährlich die Mahd der Vegetation, der Rückschnitt stark verschattender Gehölze, Sandlinsen und Lesesteinhaufen umgesetzt.

Was hat es mit dem Neuntöter und der Zauneidechse auf sich?
Die mit dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 232 angestrebten Vorhaben führen in der Folge zu einer Intensivierung der angestrebten Nutzungen im Gebiet. Daher wurden im Rahmen der Planungen zum B-Plan 232 faunistische Untersuchungen für diese Flächen durchgeführt. Betrachtet wurden alle Sondergebiete (SO) inklusive einer umgebenden ca. 100 m breiten Pufferzone. Im der artenschutzfachlichen Begutachtung wurden sowohl Brutpaare des Neuntöters als auch das Vorkommen der Zauneidechse in den Sondergebieten nachgewiesen. Die daraus resultierenden Vermeidungsmaßnahmen wurden mit der Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Zauneidechse ist eine streng geschützte Reptilienart und der Neuntöter eine besonders geschützte Vogelart.

Volly Tanner

Quelle: Stadtteilmagazin „Grün-As“ 05/2020