Neuer Verfügungsfonds Gesundheit

Mitteilung der HTWK Leipzig, Forschungs- und Transferzentrum (FTZ) Koordinierungsstelle Gesundheit


Um gesundheitsförderliche Aktionen und (Mikro-)Projekte in Leipziger Stadtteilen, KiTas und Schulen zu unterstützen, steht der Koordinierungsstelle Gesundheit ein „Verfügungs-fonds Gesundheit“ aus Mitteln verschiedener Krankenkassen zu Verfügung.

Antragsberechtigte

Anträge können durch Vereine, aber auch durch Einrichtungen wie KiTas, Schulen, Jugendclubs o. ä. gestellt werden.

Förderrichtlinie und -Kriterien

Die Finanzierung von Aktionen und (Mikro-)Projekte erfolgt nach den Bestimmungen des aktuellen „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbands zur Umsetzung von § 20 SGB V. Alle folgenden grundlegenden Kriterien müssen daher erfüllt sein:

  • Handlungsbedarfe werden möglichst unter aktiver, kontinuierlicher Beteiligung auch sozial benachteiligter Zielgruppen im Stadtteil ermittelt sowie Projektideen gemeinsam geplant und umgesetzt (Partizipation)
  • Die geplanten Aktivitäten stärken die Handlungsfähigkeit der Einzelnen, damit diese ihre gesundheitlichen Lebensbedingungen gestalten können (Autonomie und Empowerment)
  • Es werden sowohl die Rahmenbedingungen (Verhältnisse) im Setting verbessert, als auch Einzelnen gesundheitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnissen (Verhalten) vermittelt (Kombination verhältnis- und verhaltensbezogener Maßnahmen)
  • Durch Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Organisationen werden Strukturen für gesundheitsförderliche Lebenswelten geschaffen und verstetigt (Nachhaltige Verankerung)

Unterstützungsspektrum

Aus dem Verfügungsfonds Gesundheit können insbesondere folgende Inhalte unterstützt werden:

  • Bedarfsermittlung und Zielentwicklung
  • Beratung zur Umgestaltung von Verhältnissen
  • Schulung von Multiplikatoren
  • Planung und Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen (z. B. in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Sucht, Training sozial-emotionaler Kompetenzen)
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Vernetzung mit anderen Einrichtungen

Ausschlusskriterien

Von der Förderung ausgeschlossen sind u.a.:

  • Aktivitäten, die zu den Pflichtaufgaben anderer Akteure gehören (z.B. Kommunale Pflichtaufgaben)
  • Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar, technische Hilfsmittel etc.
  • Ausschließlich öffentlichkeitsorientierte Aktionen, Informationsstände
  • Regelfinanzierung von auf Dauer angelegter Stellen

Beratung und Antrag

Die Koordinierungsstelle verwaltet den Fonds und berät gern bereits vor Antragstellung zu ersten Ideen und der Projektentwicklung. Bitte füllen Sie das Antragformular [Link] vollständig aus. Beachten Sie bitte auch das Merkblatt [Link] zum Verfügungsfonds Gesundheit.

Kontakt

HTWK Leipzig, Forschungs- und Transferzentrum (FTZ)
Koordinierungsstelle Gesundheit
Ulrike Leistner
Eilenburger Str. 13, 04317 Leipzig
Tel: (0341) 30 76 32 41
Mail: leistner@sug.htwk-leipzig.de


Der Verfügungsfonds Gesundheit wird derzeit gefördert von: AOK plus und IKK classic.


Quelle: HTWK Leipzig, Forschungs- und Transferzentrum (FTZ), Koordinierungsstelle Gesundheit