„Auch Innenminister bestätigt: Luan darf bleiben“

Abschiebung verhindert – LVZ vom 23.06.2017

Nun hat auch die höchste Instanz ihre Zustimmung gegeben: Sachsen Innenminister Markus Ulbig (CDU) hat die Empfeh-lung der Sächsischen Härtefallkommission für ein Bleiberecht von Luan Zejneli bestätigt. Dem 18-Jährigen bleibt damit eine Abschiebung erspart, solange er eine schulische Einrichtung besucht. Danach werde der Flüchtlingsrat versuchen, auf anderem Wege ein dauerhaftes Bleiberecht zu erwirken.


Luan Zejneli, Schüler des Max-Klinger-Gymnasiums, und seine Familie dürfen in Leipzig bleiben, solange der 18-Jährige eine Schule besucht.


Hintergrund: Der Kosovare sollte Anfang des Jahres mitsamt seiner Familie in sein Herkunftsland abgeschoben werden. Seine Mitschüler vom Max-Klinger-Gymnasium, allen voran Benjamin Heinsohn (16), wehrten sich dagegen und starteten eine Online-Petition, die mehr als 6000 Menschen unterzeichneten. Im März kam der Fall vor die Sächsische Härtfallkommission. Mitte Mai bestätigte das Gremium das Härtefallersuchen. Das letzte Wort hatte bis zuletzt das Innenministerium, das nun ebenfalls grünes Licht gab.

Petition hatte maßgeblichen Einfluss

„Die Hauptargumente für Luans Verbleib waren seine hervorragenden Integrationsleistungen“, erklärt Thomas Hoffmann vom Sächsischen Flüchtlingsrat auf Nachfrage. „Er wird von Mitschülern und Lehrern als fleißig, aufgeschlossen und hilfsbereit beschrieben. Des Weiteren ist er sehr gut in den Klassenverbund integriert und besitzt neben seinem hohen Lernfleiß auch künstlerische und musikalische Geschicke, die von verschiedenen Lehrern lobend hervorgehoben wurden.“ Auch Benjamin Heinsohns Petition habe maßgeblichen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens gehabt: „Es ist immer von Vorteil, wenn Antragsteller zeigen können, dass sie gesellschaftlich integriert sind und sich eine breite Öffentlichkeit hinter ihren Verbleib stellt.“

Bleiberecht gilt vorläufig nur für Schulzeit

Das nun ausgesprochene Bleiberecht gilt allerdings nur, solange Luan noch eine schulische Einrichtung besucht – mindestens also noch bis Sommer 2018. „Danach wird versucht werden, über einen anderen aufenthaltsrechtlichen Weg ein dauerhaftes Bleiberecht zu erlangen“, so Hoffmann. Hier werde vor allem Paragraf 25a des Aufenthaltsgesetzes für gut integrierte Jugendliche eine wichtige Rolle spielen. „So lange Luan in die Schule geht, kann dem Rest der Familie nichts passieren. Dennoch hängt natürlich auch ihr Schicksal und ihre Zukunft von Luan ab.“ Krankheitsbedingt sind Luans Eltern erwerbsunfähig, seine beiden Geschwister (sieben und 16 Jahre alt) besuchen ab dem kommenden Schuljahr die 2. beziehungsweise 9. Klasse.

Luan teilte derweil mit, dass er am Freitag die neunte Klasse bestanden habe. „Ich werde nun versuchen, die zehnte Klasse zu schaffen und dann möchte ich eine Ausbildung machen, am liebsten etwas mit Holz“, sagte er gegenüber LVZ.de. Noch lieber aber – und insofern seine Noten ausreichen – würde er das Abitur machen, um dann Sport- oder Geschichtslehrer zu werden.

Luans Fall hatte es in diverse überregionale Medien geschafft, nachdem sich Christoph Leonhardt (17), ein anderer Mitschüler Luans und Mitglied der Schüler-Union Leipzig, kritisch zur Petition geäußert hatte und dafür in den sozialen Netzwerken viel Gegenwind, vielfach auch verletzende Kommentare, ernten musste. Benjamin Heinsohn hatte derweil Anfang Mai beim 20. Jubiläumskonzert von „Leipzig. Courage zeigen“ einen Preis für sein Engagement erhalten.

Christian Neffe

Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 23.06.2017


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