Sachsen lockert die Ausgangsbeschränkungen – Ausflüge wieder möglich, Gottesdienste auch
(LVZ vom 17.04.2020)
Vom kommenden Montag an sind in Sachsen wieder Ausflüge möglich, aber im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften gilt dann eine Maskenpflicht. Das erklärte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) gestern vor der Presse. Als Masken seien handelsübliche oder auch selbst genähte Gesichtsabdeckungen möglich, aber auch Schals und Tücher.
Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) kündigte an, dass Läden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern ihre Verkaufsfläche nicht durch Absperrungen, etwa mit Flatterband, verkleinern dürfen. Diese Geschäfte müssten geschlossen bleiben. Anders verhält es sich, wenn die Verordnung eine Öffnung ausdrücklich zulässt, wie bei Supermärkten.
Kretschmer sagte: „Wir wollen die Ausgangsbeschränkungen beenden.“ Tagesfahrten seien wieder gestattet. Reisen mit Übernachtungen soll die Lockerung jedoch nicht umfassen. Eine konkrete Kilometerbeschränkung gibt es nicht. „Man kann soweit fahren, wie man an einem Tag schafft“, so Kretschmer. Die neue Coronaschutzverordnung tritt am Montag in Kraft und gilt bis zum 3. Mai um 24 Uhr.
Personenzahl begrenzt
Allerdings seien die Personen, die an so einer Fahrt teilnehmen dürften, genau definiert. Dazu zählen Menschen, die gemeinsam in einem Hausstand leben. Außerdem dürfte eine weitere Person, die nicht zu diesem Kreis zählt, mitfahren. Sachsen geht damit von einer bisher geltenden Ausgangsbeschränkung ab, bleibt aber bei einer Kontaktbeschränkung.
Gottesdienste wieder möglich
In einem Umfang von bis zu 15 Besuchern sollen auch Gottesdienste wieder möglich sein, so Kretschmer. Die Zahl 15 gilt auch für Familienfeiern wie Hochzeiten oder Taufen. Köpping appellierte aber: „Werden sie nicht leichtsinnig, gerade bei solchen Anlässen besteht eine große Infektionsgefahr.“ Die Ministerin konkretisierte, dass Feiern im Sinne von Partys damit nicht gemeint sind, nur die Trauungen, Taufen oder auch Beerdigungen. Andere Feiern blieben untersagt.
Lockerungen für Gastronomie
„Wenn es uns gelingt, die Infektionszahlen weiter niedrig zu halten, können wir ab 4. Mai über weitere Lockerungen sprechen“, so der Ministerpräsident. Er kündigte dann auch Erleichterungen für die Gastronomie an. „Die Branche braucht jetzt ein Zeichen“, so Kretschmer. In der nächsten Woche sollen die konkreten Schritte diskutiert werden. Zoos sollen mit der nächsten Aktualisierung der Verordnung am 4. Mai wieder öffnen.
Besuche im Pflegeheim möglich
Obwohl die Bewohner von Pflegeheimen besonders gefährdet sind, will der Freistaat diesen Einrichtungen die Möglichkeit einräumen, Einzelbesuche zuzulassen, sagte die Gesundheitsministerin. Dies müsse von den Heimen individuell organisiert werden. So könnten beispielsweise abgetrennte Glaskästen zum Einsatz kommen.
Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 17.04.2020