Bewilligungskriterien
Die Mittel des Verfügungsfonds (VF) stehen Privatpersonen, Vereinen, Einrichtungen usw. zur Verfügung, die ein Projekt in bzw. für Grünau durchführen wollen. Die Finanzierung von Klein(st)projekten erfolgt aus Städtebaufördermitteln sowie kommunalen und privaten Mittel , welche jährlich neu definiert wird. Die Verwaltung des VF erfolgt über das AWS, das QM berät zur Antragstellung.
Es erfolgt keine Direktvergabe durch das QM. Der Quartiersrat gibt eine Empfehlung zur Förderung.
Die Finanzierung aus dem Verfügungsfonds ist nachrangig, d.h. diese erfolgt nur, wenn andere Finanzierungsquellen ausgeschlossen sind.
Zudem sind als Entscheidungshilfe und gleichzeitig für die transparente Darstellung Kriterien entwickelt worden, die für die Bewertung der eingereichten Projekte als Grundlage dienen:
- Gebietskriterium: Bezieht sich das Projekt bzw. dessen Wirkungen auf (einen Teil von) Grünau? Hat das Projekt Auswirkungen auf die Entwicklungen von (einem Teil von) Grünau?
- Zielgruppenkriterium: Bezieht das Projekt eine oder mehrerer Gruppen aus Grünau ein (Kinder/Jugendliche, Senioren, Behinderte, Frauen, Migranten etc.) Wird durch das Projekt die Zusammenarbeit zwischen oder die Aufmerksamkeit auf verschiedene Gruppen ermöglicht bzw. verbessert?
- Entwicklungskriterium: Wird durch das Projekt eine Entwicklung in Gang gesetzt (Anschubwirkung) oder eine bereits bestehende Entwicklung unterstützt? Entspricht diese Entwicklung den allgemeinen Vorstellungen der Mehrheit der Bevölkerung von Grünau?
- Nachhaltigkeitskriterium: Bewirkt oder unterstützt das Projekt selbst oder dessen Auswirkungen eine längerfristige Entwicklung für (einen Teil oder eine Gruppe aus) Grünau? Hat oder unterstützt das Projekt einen strategischen Ansatz für Grünau?
Förderrichtlinie
Für Finanzierung von Projekten und Maßnahmen gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinie. Vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel können investive Projekte mit maximal 2.500 EUR und nicht-investive Projekte mit maximal 1.000 EUR gefördert werden.
Antragsverfahren
Anträge für eine Förderung können zu den Stichtagen am 15. März, 15. Mai, 15. August und optional am 30. September 2024 gestellt werden. Diese Stichtage werden jährlich aktualisiert und hier bekannt gegeben. Die Anträge werden durch das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung geprüft und dem Quartiersrat zur Abstimmung übermittelt. In dringenden Fällen ist eine Abstimmung durch den Quartiersrat per Umlaufbeschluss möglich. Die Dringlichkeit wird durch das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung bewertet. Die Möglichkeit eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns bleibt unbenommen bestehen. Dieser kann formlos beantragt werden.
Antragsformular
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und senden Sie es per E-Mail an anika.franke@leipzig.de und per Post an: Stadt Leipzig, Abt. 64.3, Prager Straße 118, 04317 Leipzig. Nutzen Sie vorab gern die Möglichkeit eines Beratungsgespräches!